Mandate · Verfahren · Lösungen
Fälle seit 2002
Diese Chronik erfasst die öffentlich identifizierbaren kunst- und kulturrechtlichen Mandate seit 2002. Vertrauliche Mandate können naturgemäß nicht aufgenommen werden. Bei laufenden Verfahren bezeichnet die Darstellung den veröffentlichten Stand, nicht ein abschließendes rechtliches Ergebnis.
Evangelische Hospitalstiftung Lindau
2008–2011 · Sanierung und rechtliche Neuordnung einer traditionsreichen Stiftung; der Fall steht für die Verbindung von Stiftungs-, Vermögens- und Immobilienrecht.
Künstler der East Side Gallery
2010–2013 · Vertretung von Künstlern, deren Mauerbilder im Zuge der Sanierung zerstört beziehungsweise ohne Zustimmung neu geschaffen worden waren. Das Verfahren thematisierte Urheberpersönlichkeitsrecht und Integrität ortsgebundener Kunst. Berichte: The Guardian, Tagesspiegel.
Der „teuerste Teppich der Welt“
2011–2014 · Vertretung der früheren Eigentümerin eines Kerman-Teppichs, den ein Auktionshaus niedrig bewertet und für 19.000 Euro verkauft hatte; später erzielte er bei Christie’s rund 7,2 Millionen Euro. Das Verfahren betraf Sachkunde-, Beratungs- und Haftungsfragen im Auktionsrecht. Berichte: Münchner Merkur, Kurier.
Paul Klee: „Sumpflegende“
2012–2017 · Vertretung der Landeshauptstadt München im langjährigen Restitutionsstreit um Klees „Sumpflegende“. Eine 2017 gefundene Vereinbarung sicherte das Werk dem Lenbachhaus und schuf zugleich einen finanziellen Ausgleich – ein weithin beachtetes Beispiel einer „fairen und gerechten Lösung“.
Cornelius Gurlitt / Schwabinger Kunstfund
2014 · Zivil- und kunstrechtliche Vertretung Cornelius Gurlitts. Hartung wirkte an der Vereinbarung mit Bund und Freistaat Bayern mit, die zur Aufhebung der Beschlagnahme führte, und kommunizierte die Bereitschaft, substantiierte Ansprüche auf NS-Raubkunst nach den Washingtoner Prinzipien zu prüfen. Das Mandat endete im März 2014; spätere Honorarverfahren wurden eigenständiger Gegenstand der Berichterstattung. Chronik: BR; Hintergrund: Abendzeitung.
George Economou Collection / Otto Dix
2014–2015 · Vertretung im Verfahren um 524 Arbeiten von Otto Dix. Die beabsichtigte Eintragung als national wertvolles Kulturgut wurde nicht vollzogen; die Werke konnten ausgeführt werden. Bericht: The Art Newspaper.
Restitutionen für die Republik Polen
2015–2019 · Rückführung von Beutekunst aus dem Wiener Kunstmarkt, darunter eine Diana-Büste von Jean-Antoine Houdon und ein Gemälde von Marcin Zaleski. Die Fälle zeigen die grenzüberschreitende Arbeit zwischen Eigentumsrecht, Provenienz und staatlichen Rückführungsinteressen.
Stolpersteine für München
2015–2017 · Pro-bono-Vertretung von Angehörigen nationalsozialistisch Verfolgter im Streit um Stolpersteine im öffentlichen Raum. Berichte: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur.
Joseph Beuys Estate / „Westmensch“
2017 · Vertretung des Joseph Beuys Estate im Ausfuhrverfahren um Skizzenbücher. Der Konflikt gehörte zu den ersten bedeutenden Verfahren unter dem neuen Kulturgutschutzgesetz.
Skulpturen im Zoo Leipzig
2017–2019 · Vertretung eines Erben, der vier Skulpturen – darunter Werke von Max Klinger – als frühere Leihgaben seines Vaters zurückforderte. Die Stadt bestritt die Leihgabe; die Klage blieb erfolglos. Berichte: WELT/dpa, LVZ.
Wassily Kandinsky: „Das bunte Leben“
2017–2023 · Vertretung der BayernLB vor der Beratenden Kommission im Restitutionsverfahren um Kandinskys Gemälde. Der Fall betraf ein Werk mit einem öffentlich genannten Wert im hohen zweistelligen Millionenbereich und wurde 2023 durch die Empfehlung der Kommission abgeschlossen.
Angela Gulbenkian / Warhol
2019–2020 · Vertretung eines Kunsthändlers in einem grenzüberschreitenden Betrugsfall um einen Warhol-Print. Medien berichteten, der Kaufpreis sei gezahlt, das Werk aber nicht geliefert worden; die strafrechtliche Bewertung oblag den zuständigen Behörden und Gerichten. Berichte: Artnet, The Art Newspaper.
BGH zur Ersitzung gestohlener Kunst
2020 · Mitwirkung an einem Grundsatzverfahren zur Ersitzung zweier gestohlener Werke von Hans Purrmann. Der Bundesgerichtshof präzisierte die Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter Bösgläubigkeit des Eigenbesitzers.
Erben Marie-Louise Stadler-Koppel
Seit 2021 · Vertretung in Restitutionsverfahren um Kunstwerke aus dem früheren Besitz der Wiener Sammlerin, darunter Werke mit Bezug zum Kunsthändler Walter Andreas Hofer. Soweit Verfahren andauern, werden Positionen der Beteiligten nicht als abschließend geklärt dargestellt.
Therese Brettauer / Ferdinand Georg Waldmüller
Seit 2022 · Vertretung der Erben im Rückgabebegehren gegen den Freistaat Bayern. Öffentlich diskutiert wird, dass das Werk 1938 unter Verfolgungsdruck verkauft worden sei; Bayern verweist bei der Umsetzung auf den Nachweis der Erbenstellung. Berichte: BR, WELT.
Samuel Hartveld / Tate Britain und Gent
Seit 2023 · Für die Nachfahren des jüdischen Kunsthändlers erreichte Hartung 2025 die Empfehlung des britischen Spoliation Advisory Panel und die Rückgabe von Henry Gibbs’ „Aeneas and His Family Fleeing Burning Troy“ durch Tate. Ein weiterer Anspruch gegen die Stadt Gent wegen eines Porträts von Bischof Antonius Triest ist streitig. Primärquellen: UK Government, Tate.
Kunsthandlung Brüder Lion
Seit 2023 · Vertretung der Erben der 1936 zwangsweise geschlossenen Münchner Kunsthandlung. Öffentlich dokumentiert sind mehrere Rückgaben, darunter Werke von Franz Sigrist d. Ä. durch die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und ein Waldmüller-Porträt durch das Auswärtige Amt. Um Friedrich von Amerlings „Junges Mädchen mit Strohhut“ wird weiter gestritten; 2025 wurde eine Klage in den USA angekündigt beziehungsweise erhoben. Quellen: Bayerische Staatsgemäldesammlungen, BR.
Gustav Klimt: „Silberfische“
Seit 2025 · Vertretung der Erben Lion gegenüber der Bank Austria wegen eines Klimt-Werks in der Albertina. Das laufende Begehren wird als Anspruch der Erben, nicht als bereits feststehende Restitutionsentscheidung dokumentiert.
Redaktioneller Stand: 15. September 2026. Die Darstellung stützt sich auf Medienberichte, institutionelle Mitteilungen und veröffentlichte Kanzleiangaben. Sie erhebt Vollständigkeit hinsichtlich öffentlich nicht benannter oder vertraulicher Mandate ausdrücklich nicht.